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1 разрешение деятельности предприятия
Русско-немецкий юридический словарь > разрешение деятельности предприятия
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Kantonalbank — Kantonalbanken sind öffentlich rechtliche oder als Aktiengesellschaften organisierte Banken in der Schweiz, deren Eigentümer – teils vollständig, teils als Mehrheitsträger – der jeweilige Kanton ist. Die Geschichte der Kantonalbanken… … Deutsch Wikipedia
Kantonalbanken — sind öffentlich rechtliche Banken in der Schweiz, deren Eigentümer – teils vollständig, teils als Mehrheitsträger – der jeweilige Kanton ist. Die Geschichte der Kantonalbanken beginnt im 19. Jahrhundert. Die einzelnen Kantonalbanken sind… … Deutsch Wikipedia
Versicherungsmarkt — Der Versicherungsmarkt ist ein Handelsplatz, an dem Versicherungsschutz geboten (Angebot) und nachgefragt wird. Vertraglich werden Versicherungsschutz gegen die kalkulierte Prämie „getauscht“. Dieser Markt ist geprägt durch die Informationslage… … Deutsch Wikipedia
Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… … Lexikon der gesamten Technik
Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sparkasse Aachen — Sparkasse Aachen Hauptsitz am Friedrich Wilhelm Platz St … Deutsch Wikipedia
Handlungsreisender — (Handels , Geschäftsreisender, Reisediener, Commis voyageur, Voyageur de commerce) ist ein Handlungsbevollmächtigter (s. d.), der zur Vornahme von Geschäften an Orten verwendet wird, an denen sich eine Niederlassung des Geschäftsinhabers nicht… … Meyers Großes Konversations-Lexikon