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Bewilligung zum Geschäftsbetrieb

См. также в других словарях:

  • Kantonalbank — Kantonalbanken sind öffentlich rechtliche oder als Aktiengesellschaften organisierte Banken in der Schweiz, deren Eigentümer – teils vollständig, teils als Mehrheitsträger – der jeweilige Kanton ist. Die Geschichte der Kantonalbanken… …   Deutsch Wikipedia

  • Kantonalbanken — sind öffentlich rechtliche Banken in der Schweiz, deren Eigentümer – teils vollständig, teils als Mehrheitsträger – der jeweilige Kanton ist. Die Geschichte der Kantonalbanken beginnt im 19. Jahrhundert. Die einzelnen Kantonalbanken sind… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherungsmarkt — Der Versicherungsmarkt ist ein Handelsplatz, an dem Versicherungsschutz geboten (Angebot) und nachgefragt wird. Vertraglich werden Versicherungsschutz gegen die kalkulierte Prämie „getauscht“. Dieser Markt ist geprägt durch die Informationslage… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sparkasse Aachen —   Sparkasse Aachen Hauptsitz am Friedrich Wilhelm Platz St …   Deutsch Wikipedia

  • Handlungsreisender — (Handels , Geschäftsreisender, Reisediener, Commis voyageur, Voyageur de commerce) ist ein Handlungsbevollmächtigter (s. d.), der zur Vornahme von Geschäften an Orten verwendet wird, an denen sich eine Niederlassung des Geschäftsinhabers nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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